Anerbenrecht
Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Gegensatz: Realteilung.Alle anderen Erben wurden abgefunden. Ihnen boten sich als Alternativen: Eine Arbeit als Knecht oder Magd und damit ein Absinken in die Schicht der landlosen dörflichen Bevölkerung, der Erwerb eines eigenen Hofes durch Kauf, durch Einheirat oder durch die Abwanderung in ein Siedlungsgebiet (wobei der Binnenkolonisation durch die Bodenqualität Grenzen gesetzt waren), im städtischen oder ländlichen Handwerk eine Erwerbstätigkeit zu finden.
Die Siedlungsgeographie betrachtet die am Flurbild ablesbaren Unterschiede zwischen Gebieten des Anerbenrechts und solchen der Realteilung.
Siehe auch: Hollandgänger
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