Anderkonto
Anderkonto ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet dieses für den Dritten treuhänderisch.
Am bekanntesten ist wohl das Notaranderkonto. Bei Verkäufen von Häusern wird der Hauspreis vom Käufer oft zunächst auf ein Notaranderkonto überwiesen. Der Notar informiert dann den Verkäufer über den Eingang des Geldes, der danach die zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlichen Erklärungen (Auflassung) abgibt. Der Verkäufer erhält den Kaufpreis durch Auszahlung vom Anderkonto erst dann, wenn der Notar sich von der korrekten Eintragung des Käufers ins Grundbuch informiert hat.
Davon zu unterscheiden ist das Fremdgeldkonto; bleiben wir beim Beispiel des Notars, so wäre er Kontoinhaber und würde das Konto auch in eigenem Namen führen. Lediglich die darauf eingehenden Gelder haben einen anderen Eigentümer, an den er sie dann weiterzuleiten hat.
RechtshinweisDas Anderkonto beim Hauskauf