Amt (Kirche)
Ein Kirchenamt ist
- eine offizielle Stellung in der Kirche, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist. Dabei wird unterschieden:
- Ämter, zu deren Erlangung eine besondere sakramentale Weihe nötig ist. Dies sind die Ämter des Diakons, Priesters und Bischofs, des sog. clerus maior, höheren Klerus. Innerhalb dieser Ämter tragen die Amtsträger je nach Aufgabenverteilung unterschiedliche Titel wie Kaplan, Vikar, Dekan, Weihbischof, Kardinal oder Papst.
- Ämter, zu deren Erlangung keine besondere sakramentale Weihe nötig ist, zu denen die Amtsträger aber in einem weiheähnlichen Ritus beauftragt werden. Dies sind zu einen die Ämter des sog. clerus minor, niederen Klerus, und zum anderen Ämter wie die des/der Abtes/Äbtissin, Priors/Priorin, Pastoralreferenten/Pastoralreferentin oder Kommunionhelfers/Kommunionhelferin.
- Ämter, zu deren Erlangung keine sakramentale Weihe und keine weiheähnliche Beauftragung nötig ist. Dies sind Ämter wie das des/der Paten/Patin oder Pfarrgemeinderatmitglieds.
- eine Behörde oder Dienststelle der Kirche.