Alliierter Kontrollrat
Der Alliierte Kontrollrat setzte sich nach dem Zweiten Weltkrieg aus Vertretern der vier alliierten Siegermächte zusammen, und sollte ein gemeinsames oberste Regierungsorgan darstellen.Nach der Kapitulation des (Groß)Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 wurde am 5. Juni 1945 in der "Berliner Deklaration" die kurz zuvor angetretene "Regierung" unter Karl Dönitz und Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk für abgesetzt erklärt. Die Regierungsgewalt wurde damit offiziell durch die vier Siegermächte oder Besatzungsmächte, im folgenden auch einfach Mächte genannt, übernommen.
Die Repräsentanten des Alliierten Kontrollrates waren die Oberkommandierenden der vier Mächte: Marschall Georgi Konstantinowitsch Schukow (Sowjetunion), Feldmarschall Bernard Montgomery (Großbritannien), General Dwight Eisenhower (USA) und General Jean-Marie de Lattre de Tassigny (Frankreich).
Der Alliierte Kontrollrat hatte seinen Sitz im ehemaligen Kammergericht am Kleistpark in Berlin-Schöneberg und sollte eine gemeinsame Regierung Deutschlands durch die Alliierten Besatzungsmächte sicherstellen. Der Kontrollrat sollte eine gemeinsame Politik in Bezug auf ganz Deutschland, die wirtschaftliche Einheit und die Zukunft Deutschlands sicherstellen. Die Verwaltung der vier Besatzungszonen führte jede der Mächte autonom durch. Berlin wurde zum Sondergebiet erklärt, das von den vier Mächten gemeinsam zu verwalten war. Berlin selbst war ebenfalls in vier Sektoren unterteilt. Da der Kontrollrat im Konsens entscheiden musste, waren die Besatzungszonen de facto allein durch die jeweilige Besatzungsmacht regiert.
Die Potsdamer Konferenz vom 17. Juli 1945, an der die Staatsoberhäupter der USA (Harry S. Truman), Großbritannienss (Winston Churchill) und der Sowjetunion (Stalin) teilnahmen, formalisierte die Aufgaben des Kontrollrats. Neben Grenzziehungen (Oder-Neiße-Linie) und einer versuchten "Legitimisierung" von Vertreibungen und Umsiedlungen war insbesondere die wirtschaftliche Entmilitarisierung relevant für die Arbeit des Kontrollrats.
Die wirtschaftliche Entmilitarisierung, gekoppelt mit Reparationen (in Form des Abbaus und Abtransportes von Industrieanlagen) wurde jedoch von jeder Besatzungsmacht autonom durchgeführt (besonders von der Sowjetunion und Frankeich), ohne dass eine einheitliche Politik des Kontrollrats bestand.
Der wachsende weltpolitische Konflikt zwischen der UdSSR und den Westmächten, etwa im Nahen Osten und in Asien, sowie die Politik der UdSSR, in Osteuropa Satellitenstaaten aufzubauen, führte zu Misstrauen der Westmächte auch in Bezug auf die sowjetische Politik in Deutschland.
Forderungen der USA im Kontrollrat, die wirtschaftliche Einheit Deutschlands zu bewahren, wurden im Juli 1946 von der UdSSR als Versuch der Einflussnahme (Imperialismus) zurückgewiesen. Dies stellte de facto das Scheitern des Kontrollrates dar.
Daraufhin begannen die USA und Großbritannien, die wirtschaftliche Einheit zwischen ihren Zonen durch die Einrichtung der Bizone am 1. Januar 1947 zu forcieren; Frankreich schloss seine Zone erst am 8. April 1949 an (Trizone), kurz vor Gründung der BRD.
Mit der Währungsreform in den Westzonen in der Nacht vom 20 zum 21. Juni 1948 und der darauf folgenden Währungsreform in der Ostzone wurde die Spaltung Deutschlands evident. Die darauf folgende Blockade Berlins machte die Machtlosigkeit und den leeren Anspruch des Alliierten Kontrollrats auf eine gesamtdeutsche Verwaltung offensichtlich. Einzige tatsächliche Aufgabe des Kontrollrats blieb die Flugüberwachung und die Bewachung des Gefängnisses Berlin-Spandau, in dem bis 1987 mit Rudolf Heß der letzte in Nürnberg verurteilte NS-Kriegsverbrecher in Haft saß.
Die Souveränität Deutschlands blieb während der dann folgenden deutschen Teilung eingeschränkt (Alliiertes Vorbehaltsrecht). Der Kontrollrat blieb bis zur Wiedervereinigung formal bestehen, bis durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag die vollständige Selbständigkeit Deutschlands hergestellt wurde.
Siehe auch: Geschichte Deutschlands