Aktivlegitimation
Als Aktivlegitimation bezeichnet man im Zivilprozess die Fähigkeit, Kläger zu sein. Diese Fähigkeit ist von materiellrechtlichen sowie formellrechtlichen Voraussetzungen abhängig.Spiegelbildlich zur Aktivlegitimation ist die Passivlegitimation die Fähigkeit, Beklagter zu sein.
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