Adhäsionsverfahren
Im Adhäsionsverfahren (von lat, adhaesio, das Anhaften) können im deutschen Recht Strafprozess und Zivilprozess in einem Verfahren miteinander verbunden werden, sofern das Verfahren noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist. Das Adhäsionsverfahren ist in den §§ 403 ff. StPO Strafprozessordnung geregelt. Das Adhäsionsverfahren kommt insbesondere den Opfern von Straftaten zugute, die gleichzeitig geschädigt worden sind. Im Normalfall müsste dieses Opfer nach dem Strafprozess die zivilrechtlichen Ansprüche in einem weiteren Verfahren geltend machen. Durch die Adhäsion ist hier die Verbindung und damit die Entscheidung in einem Verfahren möglich.Rechtshinweis