Actio pro socio
Actio pro socio ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff und bezeichnet die Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter. Der einzelne Gesellschafter wird hierbei im eigenen Namen als Prozessstandschafter für die Gesellschaft tätig.Ein Beispiel für eine actio pro socio wäre folgendes: Die aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende Gesamthandsgesellschaft hat gegen ihre Gesellschafter Anspruch auf Zahlung eines Gesellschafterbeitrages in Höhe von x. Während A seinen Beitrag erbringt, weigern sich B und C in kollusivem Zusammenwirken, ihren Beitrag zu erbringen oder den jeweils anderen durch eine Klage der Gesellschaft auf Zahlung seines Beitrages in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann A den Anspruch der Gesellschaft gegen B und C im eigenen Namen für die Gesellschaft geltend machen, B und C also auf Zahlung an die Gesellschaft verklagen.
Das Recht, gegen einzelne Gesellschafter im Wege der actio pro socio vorzugehen, ist unmittelbarer Ausfluß des Mitgliedschaftsrechts des einzelnen Gesellschafters.
Rechtshinweis