Acquis communautaire
Als Acquis communautaire wird in der Fachsprache der Europäischen Union (EU) der gemeinschaftliche, rechtliche Besitzstand bezeichnet. Er umfaßt alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Zu diesen Rechtakten gehören die Verträge der Europäischen Union, also das Primärrecht, die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Organe der EU, also dem Sekundärrecht, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und dem Gericht Erster Instanz, Entschließungen und Erklärungen, die Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren sowie die von der EU mit anderen Staaten oder Staatenbünden geschlossenen Verträge und Abkommen.Der Acquis communautaire muß von einem, der EU beitretenden Staat in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Dies traf zum Beispiel auf die zehn Beitrittstaaten zu, die sich am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.
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