Abteilung (Grundbuch)
Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Dieses bestehen aus:
- Aufschrift bzw. Deckblatt: enthält den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
- Bestandsverzeichnis: Hier werden die Grundstücke mit dem vom amtlichen Katastervorgeschriebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur sowie Flurstück
- Abteilung 1: Hier sind die Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumübergangs. Mögliche Gründe sind Vererbung, Übereignung (die so genannte "Auflassung") oder Zuschlagserteilung mittels Versteigerung
- Abteilung 2: Enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (s. Abt.3). Lasten sind u.a. Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
- Abteilung 3: Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden