Abtei
Eine Abtei (von lat. abbatia) ist ein Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht.Für gewöhnlich besitzen lediglich die Mönchsorden und Regularkanoniker der Katholischen Kirche Klöster im Range einer Abtei. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Abtei Brno, die den Augustinern (OSA) zugehörig ist. Als Abtei werden häufig auch Propsteien bezeichnet. Für die Erhebung eines Klosters zur Abtei durch den Heiligen Stuhl müssen bestimmte kirchenrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. bestimmte Mindestanzahl von Mönchen bzw. Nonnen).
Besonders bedeutende Abteien, oft die Stammklöster einer Benediktiner-Kongregation, tragen auch den Titel einer Erzabtei, so wie in Salzburg die Erzabtei St. Peter und in Deutschland die Erzabtei Beuron.
Zahlenmäßig nicht sehr groß sind die Territorialabteien. Hier ist der Abt zugleich Bischof eines bestimmten Gebietes, ohne jedoch unbedingt die Bischofsweihe empfangen zu haben. Er besitzt also die Jurisdiktion eines Bischofs, nicht aber dessen Weihe. In den letzten Jahren sind diese Territorialabteien jedoch stark beschnitten worden, so dass sie zwar noch als solche gelten, jedoch für gewöhnlich nur noch die Pfarrei der Abtei selbst besitzen.
Abtei ist auch der Name einer Gemeinde in Südtirol, siehe Abtei (Südtirol)