Abfindungsanspruch
Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.Abfindungen werden gezahlt
im 'Privatrecht\' zur Abgeltung von
- Gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Weg der Auseinanderset-zung (Liquidation)
- Erbansprüchen bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder beim Erbverzicht
- familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen
wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (vgl. Abfindung im Arbeitsrecht)
im Sozialrecht zur Abgeltung von
- vorläufigen Renten und kleinen Dauerrenten der Unfallversicherung
- bei manchen Auslandsrenten
- bei der Witwen(Witwer)Rente bei Wiederverheiratung