Abfärbetheorie
Gemäß der Abfärbetheorie ist im Steuerrecht eine selbständig ausgeübte Tätigkeit insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn auch nur ein Teil der selbstständigen Tätigkeit gewerblich geprägt ist (Abfärbewirkung; Umqualifizierung der Einkünfte). Der entscheidende Nachteil für den Steuerpflichtigen dieser Sichtweise ist, dass er auch Gewerbesteuer zu zahlen hat. Ein ganz geringfügiger Anteil an gewerblicher Tätigkeit führt jedoch nicht zur Umqualifizierung.Siehe auch: Vervielfältigungstheorie
Rechtshinweis