Abdankung
Als Abdankung, Renunziation oder Abdikation (lat abdicare = sich lossagen) wird der förmliche Verzicht auf ein öffentliches Amt oder auf ein Amt mit Erbfolge, insbesondere der Thronverzicht eines Monarchen, bezeichnet. Der Abdankende verzichtet entweder nur für sich sich selbst (wie z. B. Rama VII von Thailand 1934) oder auch für seine Nachfolger (wie z. B. Wilhelm II. (Deutsches Reich) 1918) auf die Fortsetzung der Regentschaft.Die Hauptstreitfrage war einst die Zulässigkeit, wie z. B. bei Papst Coelestin V 1294, Königin Christina von Schweden 1654 oder Eduard VIII von England 1936, welche heute allgemein akzeptiert ist.
Den Verzicht auf Ämter in einer demokratischen Gesellschaft bezeichnet man als Rücktritt.
In der Schweiz ist eine Abdankung eine Trauerfeier.