Eine inkorrekte Anwendung
Gegen diese Regel wird z.B. in folgendem Schluss verstoßen:
- Wenn es regnet, wird die Exkursion morgen nicht stattfinden.
- Es ist möglich, dass es morgen regnet.
- Schluss: Die Exkursion wird morgen nicht stattfinden.
Der Schlusssatz ist unberechtigt, da man aus der Aussage über die Möglichkeit des Regens nur auf die Möglichkeit des Absetzens der Exkursion schließen kann und nicht auf die wirklichen Tatsache des Absetzens der Exkursion.
Berechtigt kann nur folgender Schlusssatz sein: "Folglich ist es möglich, dass die Exkursion morgen nicht stattfinden wird". Aber vom Wirklichen kann man auf das Mögliche schließen.
Eine korrekte Anwendung
Das ist z.B. aus dem Schluss ersichtlich:
- (1)"Metalle dehnen sich beim Erwärmen aus",
- (2) "Dieser Gegenstand ist ein Metall",
- Schlusssatz:"Es ist möglich, dass sich dieser Gegenstand beim Erwärmen ausdehnt".
Dieser Schlusssatz ist berechtigt, wenn auch der Schlusssatz "Dieser Gegenstand dehnt sich
beim Erwärmen aus" stärker wäre.