Österreichisches Filminstitut
Ein Österreichisches Filminstitut wurde erstmals 1981 (damals unter dem Namen "Österreichischer Filmförderungsfonds") zur Förderung und Weiterentwicklung der Filmkultur in Österreich gegründet. Es ist eine öffentlich-rechtliche Institution und hat seinen Amtssitz in der österreichischen Hauptstadt Wien.
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Der Etat das Filminstituts wird nach Maßgabe des jährlichen österreichischen Bundesfinanzgesetzes) gespeist. Dieser Bundesbeitrag betrug 2004 9.600.000 Euro.
Nach dem Vorbild der deutschen und der französischen "dualen Filmförderungssysteme" gibt es
Herstellungsförderung können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und mit ständigem Wohnsitz in Österreich beantragen. Ist der Förderungsbewerber eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss auch sie ihren Sitz im Inland haben, ihre Geschäftsführung von österreichischen Staatsbürgern ausgeübt werden und eine Beteiligung österreichischer Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen von mindestens 51 vH aufweisen.
EU-Staatsangehörige, juristisch verklausuliert wird von "Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" gesprochen, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Außer Geldzuweisung kann auch lediglich fachlich-organisatorische Hilfestellung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es werden rechtlich bindende Auflagen gemacht und fachliche Voraussetzungen geprüft. Förderungsanträge müssen bürokratisch korrekt spätestens zu den Einreichungsterminen eingereicht sein.
Zielsetzungen
Strukturen
Die Entscheidungen im Rahmen der Projektförderung trifft eine Auswahlkommission. Diese besteht aus fünf fachkundigen Mitgliedern aus Filmerkreisen, wobei die Bereiche Regie und Produktion zumindest durch je ein Mitglied vertreten sein müssen, sowie dem Direktor des Filminstituts als Vorsitzenden.
siehe auch: British Film Institute, EURIMAGES, FFA, Filmförderungsfonds
Weblinks