Äquivalentdosis
Die Äquivalentdosis ist ein spezieller Dosisbegriff aus dem Strahlenschutz. Sie dient zur Ermittlung der Strahlenbelastung des Menschen. Ähnlich wie die Organdosis berücksichtigt sie durch die Strahlungs-Wichtungsfaktoren die unterschiedliche Wirkung der verschiedenen Strahlungsarten auf das menschliche Gewebe. Im Unterschied zur Organdosis ist die Äquivalentdosis jedoch ein abstrakterer, mehr allgemeiner Begriff. Sie beinhaltet die Energiedosis (die absorbierten Dosis) im so genannten ICRU-Weichteilgewebe, einem standardisierten Phantom-Gewebe fester Zusammensetzung. Die Organdosis berücksichtigt dahingegen die mittlere Energiedosis in einem einzelnen (realen) Organ, Gewebe oder Körperteil.Nach der alten deutschen Strahlenschutzverordnung von 1989 ist die Äquivalentdosis H das Produkt aus der Energiedosis E und dem Bewertungsfaktor q, der seinerseits das Produkt aus dem Qualitätsfaktor Q und einem modifizierenden Faktor N ist:
Bei äußerer Bestrahlung ist N = 1, bei innerer Exposition wird N von der zuständigen Behörde festgelegt.
Durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung von 20. Juli 2001 (zuletzt geändert am 18. Juni 2002) wurde die Definition der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 1990 auch in deutsche Vorschriften übernommen und der Bewertungsfaktor q durch den Qualitätsfaktor Q nach der Veröffentlichung Nr. 51 der ICRU ersetzt.
Die Einheit der Äquivalentdosis ist eigentlich, wie die der Energiedosis Joule pro Kilogramm (J/kg), da die Bewertungs- bzw. Qualitätsfaktoren nicht mit einer Einheit behaftet sind. Um jedoch den Unterschied zur Energiedosis klarzustellen, hat die Äquivalentdosis eine eigene Einheit erhalten, das Sievert, Kurzzeichen Sv. Gelegentlich wird noch die frühere Einheit Rem (röntgen equivalent man) gebraucht. 1 Sv ist gleich 100 Rem.
Weblinks
Deutsche Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001
Rechtshinweis