Ökosteuer
Die Ökosteuer ist eine Steuer auf den Energieverbrauch; das Steueraufkommen dient der Reduzierung der Beitragssätze für die Sozialversicherung (Lohnnebenkosten). Das Konzept wurde Anfang der 1980er Jahre vom Schweizer Ökonom Hans Christoph Binswanger entwickelt und verbindet zwei Ansätze:
- Besteuerung des knappen Gutes Energie mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz des Energieeinsatzes.
- Verbreiterung der Basis für die Finanzierung der sozialen Sicherung.
Volkswirtschaftliche Vorüberlegungen
Der Gedanke entspringt der Überlegung, dass Märkte für Rohstoffe wie Erdöl sich nicht dauerhaft stabil verhalten, da die natürlichen Vorräte fossiler Energieträger begrenzt sind.
Aus einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit orientierten Sicht wäre heutiges Mineralöl zu billig, zukünftiges Mineralöl zu teuer. Eine Steuer auf Mineralöl soll diesen Anstieg des Mineralölpreises vorwegnehmen, um ihn einerseits zu glätten und andererseits den Markt frühzeitig an eine solche Situation zu gewöhnen. So soll der Betrieb sparsamerer Kraftfahrzeuge im Verhältnis günstiger werden, was wiederum die Technologieentwicklung auf diesem Gebiet anregen soll. Manche meinen sogar, dadurch würde eine konkurrenzfähige Industrie geschaffen, deren energieeffizientere Produkte sich bei einem tatsächlichen Preis-Anstieg auf dem Ölmarkt als Exportschlager erweisen sollen.
Das Thema wird kontrovers diskutiert. Desweiteren gelten die allgemeinen Argumente für oder gegen eine Steuer (siehe dort).
Ökosteuer in Deutschland
Änderungen der Ökosteuer zum 1. Januar 2003
Es gibt jedoch kein Ökosteuergesetz. Vielmehr wurde die Ökosteuer in Deutschland zum 1. April 1999 in Form einer Erhöhung der Mineralölsteuer und der gleichzeitigen Einführung einer Stromsteuer eingeführt. Ziel der Ökosteuer war die Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland. Von 1999 bis 2003 wurde die Steuer mehrmals erhöht. Erstmals 2004 ist keine Erhöhung mehr wirksam geworden. Von der Erhöhung der Mineralölsteuer befreit sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Strom erhalten diese Betriebe zu einem zu 40 % ermäßigten Steuersatz.
Die Steuer auf Benzin und Diesel wurde zum 1. Januar 2003 zum fünften Mal um 3,6 Cent erhöht. Die geplante Erhöhung der Steuer für leichtes Heizöl kommt nicht. Die bisherigen Steuervergünstigungen für das produzierende Gewerbe werden eingeschränkt. Allerdings werden Ausnahmeregeln für besonders energieintensive Betriebe wie etwa Gärtnereien bestehen bleiben. Insgesamt will die Bundesregierung durch die Ökosteuer im kommenden Jahr circa 1,3 Milliarden Euro einnehmen.
Die deutsche Ökosteuer dient auch zur Generierung von Staatseinnahmen, die den Rentenkassenkassen zufließen sollen. So wäre selbst, wenn die Ökosteuer abgeschafft werden sollte, die Steuerlast nicht abgeschafft, sondern nur anders verteilt. Entweder als höhere Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, als niedrigere Rente der Rentner oder als zu jüngeren Generationen mit Zinseszins verschobene Steuerzahlung in Form von Staatsschulden.
Befreiung des Luftverkehrs
Obwohl Flugzeuge unter bestimmten Gesichtspunkten hohe spezifische Umweltbelastungen verursachen, ist der Luftverkehr von der Ökosteuer befreit. Ein Grund dafür ist, dass der Flugverkehr als einziger Verkehrszweig alle Wegkosten selbst finanziert und somit, anders als bei Bus und Bahn, eine Grundlage für die Besteuerung entfällt. Die Befreiung erlaubt es sogennanten Billigfliegern sich als eine Ernst zu nehmende Konkurrenz für Bus und Eisenbahn zu etablieren. Die Steuerbefreiung für den Luftverkehr ist notwendig, um im internationalen Vergleich keine Standortnachteile für in Deutschland ansässigen Fluggesellschaften zu schaffen (Wettbewerbsverzerrung) und um internationalen Abkommen zu entsprechen.
Auswirkung in grenznahen Gebieten
In grenznahen Gebieten wird von den Autofahrern die Ökosteuer unterwandert, indem Tanktourismus im Nachbarland betrieben wird. Die Folge ist, dass die Tankstellen im grenznahen Gebiet auf deutscher Seite schließen müssen und somit Arbeitsplätze verloren gehen. Aus diesem Grund wurde bereits diskutiert, in grenznahen Gebieten Sonderregelungen einzuführen.
Verfassungsgerichtliche Überprüfung
Am 20. April 2004 stellte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Rechtmäßigkeit einzelner Ausnahmetatbestände der Ökosteuer fest. Verfassungsbeschwerden von Speditionen und Kühlhausbetreiber hatten gegen Formulierungen des Stromsteuergesetzes und gegen Paragraphen des Mineralölsteuergesetzes geklagt.
Siehe auch
- Liste politischer Konzepte, ökologische Steuerreform