Öffentlicher Dienst
Unter der Bezeichnung Öffentlicher Dienst bezeichnet man die Arbeit der Beamten, Angestellten und Lohnempfänger von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Insgesamt arbeiten 4,8 Mio. Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst (Stand 2000).Arbeitgeber können Kommunen, Bundesländer, der Bund oder öffentliche Anstalten sein.
Beispiele: Schulen, öffentliche Krankenhäuser, Müllabfuhr, Verwaltung, öffentlicher Personennahverkehr