Übertretung
Die Übertretung ist die Verletzung von Regeln, die nicht zwingend eine Sanktion auslöst.
Strafrecht
Bis 1974 (geändert durch das EGStGB) waren Übertretungen Tatbestände, deren Verletzung mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 500 DM geahndet werden konnte (z.B. "Mundraub"). Die Übertretungen sind infolge der Änderung in Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten umgewandelt worden. Gewisse Regelungen sind endgültig entkriminalisiert worden.
Rechtshinweis