Überstunde
Überstunden (auch: Überarbeit) leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Diese ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag selbst. Wenn es keine ausdrückliche Regelung gibt, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Ausnahme: Notfallarbeiten. Außerdem müssen hochbezahlte leitende Angestellte bei Bedarf Überstunden machen.In der Regel sind Überstunden zu vergüten. Allerdings kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden.
Rechtshinweis