Überschusseinkünfte
Bei den Überschusseinkünften handelt es sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG um
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
Rechtshinweis