Übernahme
Allgemeine Bedeutung
Übernahme ist das deutsche Substantiv zum Verb „übernehmen“. Im Lexikon der sinnverwandten Begriffe „Das treffende Wort“ von Karl Peltzer und Reinhard v. Normann finden wir dazu beispielsweise die Synonyma abnehmen und kaufen. Allerdings übernimmt man ein Produkt, eine Ware regulär erst nach dem Kauf(-Vertrag), eine Erbschaft erst, wenn man sich selbst dazu bereit erklärt hat, ein Geschenk - in der Regel - ohne schriftlichen Schenkungsvertrag.
Die Übernahme, wie wir sie heute nicht zuletzt aus weltweiten Konkurrenz-Kämpfen kennen, ist nicht selten eine „feindliche Übernahme“, also der Erwerb der Anteilsmehrheit an einem, meist großen Unternehmen gegen den Willen des Managements. Feindliche Übernahmen dienen oft nur dazu, um den Wettbewerber lahm zu legen und ggf. auch um dessen Substanz mit Gewinn abzustoßen zu können. „Ein gewichtiges Argument für ‚freundliche‘ Übernahmen (also den Erwerb der Anteilsmehrheit mit Billigung des Managements) ist der wachsende Zwang zur Größe infolge der Globalisierung.“ (Reinhard von Normann in „Das kleine Wirtschafts-Lexikon“)
Um eine feindliche Übernahme zu verhindern, stehen dem betroffenen Unternehmen vielfältige Möglichkeiten offen: Zum einen besteht die Möglichkeit, beim Börsengang die Aktien als Namensaktien auszugeben, was allerdings den Handel erheblich blockiert und somit in der Regel nur durchgeführt wird, wenn es für die Börsennotierung zwingend notwendig ist. Die zweite Möglichkeit wäre, das zur Abwehr der feindlichen Übernahme notwendige Kapital selber zur Verfügung zu stellen und den eigenen Aktionären ein Angebot zu unterbreiten, was sie dazu veranlasst, nicht an den Konkurrenten zu verkaufen.
Die dritte Lösung ist der Einsatz eines so genannten weißen Ritters, in der Regel ein Unternehmen, welches an der Souveränität des betroffenen Unternehmens interessiert ist und daher ein Gegenangebot unterbreitet.
Der letzte Ausweg ist die Fusion mit einem anderen Unternehmen, mit dem man eher gewillt ist zu kooperieren oder welches attraktiver erscheint.
Wenn Großunternehmen, meistens Aktiengesellschaften, einen Konkurrenten übernehmen wollen, ist das angestrebte Ergebnis wahrscheinlich die Fusion. In der deutschen Fachliteratur steht dafür und entsprechende Wortverbindungen heute schon öfter der englische Begriff .
Die Übernahme ist rechtlich in der Regel als Zusammenschluss anzusehen, der der Zusammenschlusskontrolle unterliegen kann.Wirtschaftsleben